Manchmal kommt es anders als geplant – Krankheit, ein Notfall in der Familie oder andere unvorhergesehene Ereignisse (Die Leistungen variieren je nach Versicherungsanbieter!) können dazu führen, dass man eine gebuchte Reise nicht antreten kann. Ob Pauschalreise oder Direktbuchung beim Gastgeber: Bei einer Stornierung entstehen in der Regel Gebühren und Stornokosten.
Was viele nicht wissen: Der Beherbergungsvertrag gilt auch bei mündlicher Zusage – damit ist die Buchung verbindlich.
Damit im Fall der Fälle keine zusätzlichen Kosten entstehen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Der Anbieter kann natürlich frei gewählt werden. Die ERGO-Reiseversicherung bietet nachstehend einen Direkteinstieg in die Buchung einer Reiseversicherung.
So bleibt man auf der sicheren Seite – und die Vorfreude auf den nächsten Urlaub bleibt ungetrübt.
Bei Buchung einer der Urlaubsangebote der Touristinformation Grafenau (Buchung ausschließlich über die Touristinformation) gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Generell gilt:
Bei Vertragsbruch durch den Gastgeber: Der Gastgeber ist verpflichtet ein gleichwertiges Ersatzquartier dem Gast anzubieten und gegebenenfalls den Schaden zu tragen sowie Mängel an der vereinbarten Unterkunft umgehend zu reparieren oder den Mietpreis angemessen zu mindern.
Bei Vertragsbruch durch den Gast: Der Gastgeber ist berechtigt, vom Gast Stornokosten zu verlangen falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Die Stornokosten errechnen sich aus dem vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen.
Die pauschalen Sätze sind:
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