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Kurbeitrag

& Anmeldepflicht

Alle Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Stadt Grafenau aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Wofür wird der Kurbeitrag verwendet?

Kostenlose oder ermäßigte Leistungen für Gäste

Mit Zahlung des Kurbeitrags erhalten Sie automatisch die Nationalpark-Card (Premium-Gästekarte der Region). 

Diese bietet zahlreiche Vorteile, z. B.:

  • Kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (GUTI-Ticket: Igelbusse, Waldbahn, Linienbusse im Bayerwald-Ticket-Gebiet und teilweise grenzüberschreitend nach Tschechien).
  • Ermäßigungen bei Attraktionen und Sehenswürdigkeiten, Führungen sowie Veranstaltungen in der Region.

Pflege und Unterhalt touristischer Einrichtungen 

Dazu gehören Wander- und Radwege; das Natur-Sport-Zentrum am Nationalpark Bayerischer Wald mit dem Langlaufzentrum und den dazugehörigen Loipen; der KurErlebnispark BÄREAL mit Abenteuerspielplatz, LikeEishalle und Minigolfanlage, Kneippanlage, Kulturpavillon und BÄRENA, Spazierwege und Ruheorten; das Freibad BÄRENWELLE; und mehr.

Allgemeine touristische Angebote 

Veranstaltungen, Informationsmaterialien wie z.B. kostenlose Wander-, Loipen und Radkarten, das Servicezentrum Touristinformation, Marketing und Infrastruktur, die den Aufenthalt attraktiver machen.

Höhe des Kurbeitrages

Die Höhe des Kurbeitrages beträgt im gesamten Gemeindegebiet Grafenau

  • 3,00 EUR für Erwachsene/Jugendliche ab 16 Jahren
  • 1,60 EUR für Kinder ab 6 Jahren bis einschl. 15 Jahren
  • Kinder unter 6 Jahren frei
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten Personen, die amtlich im Ausweis als Begleitperson eingetragen sind, sind kurbeitragfrei

gemäß Kurbeitragssatzung des Zweckverbandes Sport und Erholung Grafenau

Der Kurbeitrag wird vom Gastgeber erhoben und an den Zweckverband Sport und Erholung Grafenau abgeführt.

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