Alle Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Stadt Grafenau aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Mit Zahlung des Kurbeitrags erhalten Sie automatisch die Nationalpark-Card (Premium-Gästekarte der Region).
Diese bietet zahlreiche Vorteile, z. B.:
Dazu gehören Wander- und Radwege; das Natur-Sport-Zentrum am Nationalpark Bayerischer Wald mit dem Langlaufzentrum und den dazugehörigen Loipen; der KurErlebnispark BÄREAL mit Abenteuerspielplatz, LikeEishalle und Minigolfanlage, Kneippanlage, Kulturpavillon und BÄRENA, Spazierwege und Ruheorten; das Freibad BÄRENWELLE; und mehr.
Veranstaltungen, Informationsmaterialien wie z.B. kostenlose Wander-, Loipen und Radkarten, das Servicezentrum Touristinformation, Marketing und Infrastruktur, die den Aufenthalt attraktiver machen.
Die Höhe des Kurbeitrages beträgt im gesamten Gemeindegebiet Grafenau
gemäß Kurbeitragssatzung des Zweckverbandes Sport und Erholung Grafenau
Der Kurbeitrag wird vom Gastgeber erhoben und an den Zweckverband Sport und Erholung Grafenau abgeführt.
Kurbeitragssatzung